Dach-PV ab 2027
Stand 7. Oktober 2026 Regierungsentwurf EEG 2027

Dach-PV ab 2027

Neue kleine Solaranlagen sollen nach dem Regierungsentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) keine feste Einspeisevergütung mehr bekommen. Damit bestimmt der Eigenverbrauch, wie groß Anlage und Speicher sein sollten. Diese Seite rechnet das für verschiedene Haushalte durch, mit und ohne Wärmepumpe und E-Auto, für Ein- und Mehrfamilienhäuser, mit festem oder dynamischem Stromtarif.

Modellrechnung für einen sonnigen Junitag: 4-Personen-Haushalt (3.800 kWh im Jahr), 10 kWp nach Süden, 5 kWh Speicher. Über 5 kW (50 % der Modulleistung) darf nach dem Entwurf nicht eingespeist werden.

Das Wichtigste in fünf Punkten

Grundlage sind die Standardannahmen des Rechners: Strompreis 35 ct/kWh, Zins 2 % real (Inflation bereits abgezogen, bei 2 % Inflation rund 4 % nominal), Süddach mit 1.000 kWh je kWp, Preise für Anlage und Speicher Stand 2026. Alle Werte lassen sich im Rechner ändern.

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Der Eigenverbrauch entscheidet, die Dachfläche nicht mehr. Entwurf

Strom aus neuen Anlagen unter 25 kW bringt nach dem Entwurf drei Jahre lang 5,2 ct/kWh. Danach bleibt die Direktvermarktung, deren Kosten bei kleinen Mengen einen großen Teil des Erlöses aufzehren. Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart dagegen den Strompreis, also rund 35 ct. Ein volles Dach lohnt sich nur noch, wenn der Strom im Haus gebraucht wird.

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Ohne Wärmepumpe oder E-Auto wird es knapp. Modell

Für einen 4-Personen-Haushalt mit 3.800 kWh liegt das beste Ergebnis nach dem Entwurf bei 4 kWp mit 6 kWh Speicher und −25 €/a, also bei null, wenn der Speicher zum Angebotspreis eines Fachbetriebs gekauft wird. Mit selbst beschaffter Speicherhardware (rund 300 €/kWh installiert) sind es 5 kWp, 9 kWh und +117 €/a. Für 2 Personen rechnet sich in keinem Fall eine Anlage. Unter dem geltenden EEG (Inbetriebnahme bis 31.12.2026) wären es mit Fachbetriebspreisen 7 kWp, 6 kWh und +228 €/a. Ohne den geplanten Aufschlag der Netzentgeltreform für Haushalte mit eigener Erzeugung (bis 100 €/a ab 2029) stünden im Entwurf +65 €/a, bei 40 ct Strompreis +98 €/a.

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Mit Wärmepumpe und E-Auto: rund 1,5 bis 2,5 kWp je 1.000 kWh Verbrauch. Modell

Ein 4-Personen-Haushalt mit Wärmepumpe und E-Auto (rund 9.500 kWh im Jahr) kommt auf 15 kWp und 6 kWh Speicher, mit einem Vorteil von +716 €/a nach Kapitalkosten. Der Speicher liegt bei Fachbetriebspreisen bei 0,6 bis 1,1 kWh je 1.000 kWh, mit selbst beschaffter Hardware bei 1,4 bis 1,9 kWh (im Beispiel 13 kWh und +888 €/a). Das Optimum ist flach: Zwischen 13 und 15 kWp und 4 bis 9 kWh ändert sich das Ergebnis um weniger als 30 €/a. Wichtiger als die genaue Größe ist die Steuerung: Bei 12 kWp und 6 kWh hebt das Überschussladen den Vorteil eines Pendlerhaushalts mit E-Auto im Modell von 55 auf 331 €/a. Mit zwei E-Autos verdoppelt sich der Vorteil (15 kWp, 6 kWh, +718 €/a), ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen kommt auf 30 kWp mit 22 kWh und rund 180 €/a je Wohnung (Rechner: Gebäude „Mehrfamilienhaus“).

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Schwellen prägen die Auslegung. Entwurf geltend

Über 15 kWp steigt die Preisobergrenze für das intelligente Messsystem von 50 auf 110 €/a; deshalb enden viele Optima genau bei 15 kWp. Ab 25 kW sieht der Entwurf die Marktprämie vor (anzulegender Wert 6,2 ct/kWh, 20 Jahre). Für Haushalte mit Wärmepumpe ist eine 25-kWp-Anlage im Modell 10 bis 55 €/a besser als eine mit 15 kWp; dazwischen, bei 16 bis 24 kWp, liegt das Ergebnis unter beiden. Die Marktprämie selbst ist dabei der kleinere Posten: Sie bringt gegenüber der Übergangszahlung vor allem Laufzeit, 20 statt 3 Jahre (Ansicht „Vermarktung“).

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Der größte offene Punkt ist das Gesetz selbst. offen

Der Bundestag hat den Entwurf am 24. September in erster Lesung beraten; am 5. Oktober hörte der Ausschuss für Wirtschaft und Energie Sachverständige an. Der Bundesrat verlangt unter anderem eine Vergütung zum Marktwert für kleine Anlagen, die Marktprämie auch unter 25 kW und die Streichung der 50-%-Grenze. Außerdem fehlt die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission; die Genehmigung des EEG 2023 endet am 31.12.2026.

geltend geltendes RechtEntwurf Regierungsentwurf, kann sich ändernForderung Ankündigung oder Forderungoffen nicht entschiedenModell Ergebnis dieser Modellrechnung

Sweet Spot nach Haushalt

PV-Leistung und Speichergröße mit dem größten jährlichen Vorteil nach Kapitalkosten, darunter der Vorteil gegenüber reinem Netzbezug, die statische Amortisation und der Bereich, in dem das Ergebnis höchstens 30 €/a schlechter ist.

Rechtsrahmen:
Speicherpreis:

Annahmen: E-Auto 12.000 km/a, 18 kWh/100 km, 75 % zu Hause geladen, Pendler mit Überschussladen. Wärmepumpe im sanierten Bestand (12.000 kWh Raumwärme, Vorlauf 45 °C bei −12 °C) plus 700 kWh Warmwasser je Person, PV-geführt. Süddach 35°, höchstens 20 kWp. Haushaltsstrom nach Stromspiegel 2025 (Ein- und Zweifamilienhaus, ohne elektrische Warmwasserbereitung). Die Marktwert-Variante entspricht der Forderung des Bundesrats für kleine Anlagen: Vergütung zum Marktwert für 20 Jahre, ohne 50-%-Grenze. Speicher: Angebot Fachbetrieb 1.000 € + 450 €/kWh, schlank kalkuliert 1.000 € + 300 €/kWh, Hardware selbst beschafft 1.000 € + 200 €/kWh (Ansicht „Kosten“).

Wie die Matrix zu lesen ist

„Vorteil“ ist der jährliche Überschuss nach Kapitalkosten: vermiedener Netzbezug plus Einspeiseerlös, abzüglich Annuität für Anlage und Speicher, Betrieb, Mehrkosten des Messsystems und des geplanten Netzentgelt-Aufschlags. Ein Wert von null heißt, dass sich die Investition genau zum angesetzten Zins von 2 % real verzinst. Real heißt: Die Inflation ist bereits abgezogen; bei 2 % Inflation entspricht das rund 4 % nominal.

Die Amortisation ist statisch: Investition geteilt durch den jährlichen Überschuss vor Kapitalkosten. Sie liegt meist zwischen 10 und 15 Jahren. Bei 25 Jahren Lebensdauer der Module ist das tragfähig, aber kein Selbstläufer.

Der Speicherpreis verschiebt vor allem die Speichergröße. Mit selbst beschaffter Hardware verdoppelt sich die optimale Kapazität in Haushalten mit Wärmepumpe ungefähr; die PV-Leistung steigt allenfalls um wenige kWp.

Viele Optima liegen genau bei 15 kWp. Das ist die Schwelle, ab der die Preisobergrenze für das Messsystem steigt. Mit größerem Dach lohnt es sich für Haushalte mit Wärmepumpe, auf 25 kWp zu gehen, weil dort die Marktprämie beginnt (Rechner: maximale PV-Leistung erhöhen).

Wo das Verfahren steht

Der Entwurf soll zum 1. Januar 2027 gelten. Anlagen, die bis 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, behalten nach dem Entwurf das bisherige Recht mit 20 Jahren Einspeisevergütung.

  1. 29. Juli 2026
    Kabinettsbeschluss des Regierungsentwurfs
  2. 24. September 2026
    Erste Lesung im Bundestag (BT-Drs. 21/7867)
  3. 25. September 2026
    Stellungnahme des Bundesrats mit umfangreichen Änderungswünschen
  4. 5. Oktober 2026
    Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie
  5. noch offen
    2./3. Lesung, zweiter Durchgang im Bundesrat, Genehmigung der EU-Kommission